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UPDATE SCHWEINEGRIPPE SCHWEIZ
3.September 2009
Leider
habe ich meinen Kollegen vom Handelsregister nicht mehr
gesehen um zu erfahren, ob dort nun
alle Angestellten mit Handschuhen und Gesichtsmasken
arbeiten müssen.
Ich
gehe Mitte September nach Djierba in die Ferien. Ich
erhielt vor ein paar Tagen die
Flug- und Hoteltickets. Dabei war ein Merkblatt
Grippe-Pandemie.
(Übrigens
haben wir ja noch keine Pandemie mit bis dato 2000 Fällen
auf 430 Millionen Einwohner in
Europa)
Wieso schreibt denn das BAG (Bundesamt für Gesundheit)
"PANDEMIE" ??? Was wissen
Sie, was ich nicht weiss ???
Kurzum, auf dem Merkblatt sind einfache Massnahmen
aufgelistet um sich selbst zu
schützen wie:
-
Hände waschen
-
In
ein Papiertaschentuch husten (besser: in den eigenen
Hosensack !)
-
Papiertaschentuch entsorgen
-
In
die Armbeuge husten oder niesen
-
Sich
von Personen mit Grippesymptomen fernhalten
-
Hygienemasken mitnehmen.
Also gemäss Merkblatt alles nur Empfehlungen !!!
So,
und nun komme ich zur Sache:
Gestern traf Lukretia einen Mann, der nicht nur ein
kleines Apothekchen hat,
nein, er ist Besitzer einer der grössten Apotheken &
gleichzeitig Drogerie in Zürich. Der Mann hat übrigens
was auf dem Kasten, hilft er doch vielen Leuten
mit alternativen Mitteln,
da kein Arzt Jenen irgendwie helfen
konnte.
Er
sagte Lukretia:
"Gestern wollte mein Sohn am Flughafen Zürich nach Bali
abfliegen. Da er keine
Gesichts-maske bei sich hatte, sagte man ihm am
Check-In-Schalter, dass man ihn deswegen
nicht einchecken darf. Er solle sich im Flughafen
ne Maske besorgen."
Der
Sohn lief überall herum, aber
alle Masken waren ausverkauft und es gab keine einzige
mehr zum Kaufen !!!
Der
Sohn telefonierte verzweifelt seinem Vater, und
sagte, er verpasse den Flug, da er keine Maske
kaufen könne. Der Vater nahm eine Maske aus seinen
Regalen schickte dann extra einen Boten mit dieser
Maske in den Flughafen und es reichte für den Sohn gerade
noch, den Flug für Bali zu betreten.
Ich
sagte Lukretia zähneknirschend, dann müssen wir auch 2
Masken besorgen, sonst würden wir nicht abfliegen können.
Wenn's nach mir ginge, würde ich es
darauf ankommen lassen und einen
Mordsprozess starten, falls ich ohne Maske am Einchecken
behindert würde.
Denn:
-
Wenn
das verdammte BAG eine Empfehlung via Merkblatt
herausgibt, und jene dann plötzlich
bindend, resp. obligatorisch ist,
dann ist der Text
irreführend.
(und daher gesetzlich nicht
bindend, da Text nicht eindeutig genug)
-
Wenn
die verfluchte Scheissairline SWISS mir ein Ticket
verkauft und die Lage genau kennt, ist
sie verpflichtet, alles zu tun, damit ich
reibungslos
(ab-) fliegen kann.
-
Wenn
mir das verdammte Reisebüro KUONI für Fr. 7500.-- ein
Ferienticket verkauft, haben Jene ebenfalls
dafür zu sorgen, dass mir von ihnen alles
Notwendige geliefert wird, damit
ich unbehelligt in die Ferien gehen kann.
Wären
wir in den USA, dann würde ich in solch einem Prozess
glatt gewinnen, und die drei oben
genannten Firmen könnten den
Schadenersatz unter sich aufteilen. Aber ich lebe in der
Scheizzzz, und da hat man als
Konsument von
vornherein nichts zu melden
im Gegensatz zur EU, wo es immerhin einige solche
Konsumentenschutz-Gesetze gibt. Bei dieser
Gelegenheit eine kurze Geschichte aus der Vergangenheit:
Anno
1990 waren Lukretia und ich in Mauritius im Urlaub. Eines
Tages fiel die Aircondition für 2 Tage aus
und nach deren Reparatur platzte 3 Tage späte ein
Gummiband eines Elektromotors und ein weiterer Tag verging
ohne klimatisierte Zimmer. Am nächsten Tag war eine
Schlange von deutschen, englischen und anderen
Gästen, die bei der Rezeption eine Vergütung
verlangten, da die im Reiseprospekt versprochenen
Leistungen, eben airconditionierte
Zimmer, nicht durchwegs eingehalten wurden (das Hotel hat
natürlich Regress auf die Reisebüros, welche für die
versprochenen Leistungen schlussendlich gerade stehen
müssen).
Nachdem für 2 Tage der Aussenbordmotor des Wasserskibootes
den Dienst verweigerte, wieder eine Schlange an
der Rezeption. Viele Deutsche verliessen jene
Rezeption zufrieden lächelnd mit
einem Check in der Hand. Aber es
gab da noch eine andere Nation, die solche Ansprüche gar
nicht geltend machen konnte, nämlich
ein paar Schweizer.
Und es
gab ein Schweizer Ehepaar, die Wittenmeiers, die am
längsten von allen dort in den Ferien waren (einen
Monat) und das Vierfache vom typischen 1
Wochenaufenthalter oder das Doppelte von den 2
Wochenaufenthalter zahlten. Aber
die Wittenmeiers schauten sehr blöd in die Welt, da sie
punkto Konsumentenrechte wie Zweitklasse-Bürger aus
einer Drittweltnation dastanden, aber das teuerste
Ticket bezahlt hatten.
Leider
ist Lukretia müde und deshalb kann ich es nicht darauf
ankommen lassen, umsomehr, als dass es unsere
ersten Ferien sind dieses Jahr. Und da ich Alles
schon vorausbezahlt habe, sind mir leider die Hände
gebunden.
Sonst
würde ich bei Abflugverhinderung den Flugplatz verlassen,
mit dem Auto an die Riviera für 2 Wochen fahren
und nach Heimkehr mit dem hässigsten und
aggressivsten Anwalt von ganz Zürich eine Mordsanklage
gegen diese geistigen
Dauermasturbierer starten.
Mit
zähneknirschenden Grüssen,
Alexander
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