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Eva-Maria Oeser,
Kämmeritze 1, 07407 Rudolstadt
An die
Polizeiinspektion
Saalfeld, KPI Rudolstadt
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persönliche Zustellung
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13.07.2007
Anzeige gegen den leitenden Amtstierarzt, Herrn Tschimmer,
sowie die anderen verantwortlich beteiligten Personen, die noch zu
ermitteln sind, wegen:
1. Verschwendung von
Steuergeldern
2.
ungerechtfertigter Angsterzeugung
durch nächtliche
Ruhestörung und Tötung
gesunder Haustiere
3. Anrichtung
unersetzlichen ideellen Schadens
durch Vernichtung
heimischer, teils
seltener Geflügelzuchten, die dem hiesigen
Standort angepasst sind und keinesfalls
eine auch nur theoretische Gefährdung bedeutet
hätten
4. Vernichtung
rechtmäßigen privaten Eigentums
Aufgrund des großen
angerichteten Schadens für die hiesige Bevölkerung und der
Missachtung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG §2), das einen
Krankheits-erreger ganz genau definiert
(diese Definition trifft
auf H5N1 nicht zu, da der erforderli-che Nachweis der Übertragbarkeit
mit denkbar unwissenschaftlichen Methoden herbei-gelogen wurde (Anl.1), es fehlt auch bis heute der wissenschaftliche Nachweis, dass es
sich überhaupt um ein Virus handelt)
stelle ich hiermit
Strafantrag.
Herr
Tschimmer ordnete, soweit mir bekannt ist, die am 07.07.07 um 0.00
Uhr begonnene Tötungsaktion von privaten Geflügelbeständen im Raum
Saalfelder Höhe an, der entsprechende Erlass sei von ihm (lt.
Auskunft Landratsamt) unterzeichnet worden, ich bitte, das zu
prüfen.
Diese
Tötungsaktion war weder logisch nachvollziehbar, noch aufgrund des
geltenden Tierseuchengesetzes noch des geltenden
Infektionsschutzgesetzes GERECHTFERTIGT.
Die
nachträglich veröffentlichte Aussage der Landrätin, Frau Phillip,
dass diese Tötungsaktion gesetzlich vorgeschrieben sei, ist
lediglich eine Schutzbehauptung, tatsächlich erlaubt das
Tierseuchengesetz derartige Übergriffe ausschließlich dann, wenn ein
nachgewiesener (!) Krankheitserreger im Spiel ist, das ist hier
nicht der Fall.
Ein
angeblicher Virennachweis des in Wickersdorf verstorbenen Tieres
(Gans) ist aufgrund der fehlenden Eichungsmöglichkeit des Testes an
einem bis jetzt noch nie tatsächlich erfolgten, (lediglich in der
Presse behaupteten!) originalen Virennachweis für H5N1 (das ist die
Bezeichnung für eine Eiweißverbindung) gar nicht möglich,
bestenfalls ist das eine nicht nachprüfbare Behauptung des
entsprechenden Instituts.
Ein
wissenschaftlicher Nachweis des behaupteten Virus konnte bis heute
nicht vorgelegt oder anhand einer (dafür erst einmal erforderlichen)
Originalquelle belegt werden,
der Test zeigt nur das Vorkommen einer bestimmten Eiweißverbindung
an und kann nach zuverlässiger Information bedarfsweise ausgelegt
werden, es gibt auch kein Foto des Virus sondern nur
Computersimulationen oder Fotos verschiedener unterschiedlicher
Zellteilchen, was aber kein isoliertes Virus darstellt, die
geforderte Reinkultur kann nur aus gleichartigen Gebilden bestehen.
Den
(zumindest den überregionalen) Behörden ist spätestens aufgrund
vieler Bürgernachfragen ganz genau bekannt, dass es keinen
(gesetzlich zwingend vorgeschriebenen!) Virennachweis für das als
Virus behauptete H5N1 gibt. Alle vorgeblichen Publikationen
haben sich bei Überprüfung ausnahmslos als Zeitungsenten, nicht
wissenschaftlich nachvollziehbar und gänzlich unwissenschaftliche
angeblich "indirekte" Nachweisbehauptungen herausgestellt (aufgrund
fehlender Vergleichsmöglichkeiten mit einem bis jetzt fehlenden
direkten Nachweis praktisch jedoch unmöglich), die, da nicht
belegbar, also tatsächlich noch nicht nachgewiesen sind.
Ansonsten mögen diese
Beweise bitte vorgelegt und nicht nur behauptet werden!
Es kann
auch keine Behörde ausfindig gemacht werden, die für die
Beweisführung für die Existenz von Viren zuständig wäre. Die
Problematik des Nachweises wird von Instituten und Personen mit
massivern Interessenkonflikten aufgrund wirtschaftlicher
Verflechtungen mit der Pharmaindustrie „verdunkelt“.
Die
regelmäßig von öffentlichen Stellen vorgebrachte Schutzbehauptung,
dass es massenhafte Nachweise gäbe, die überdies überall erhältlich
seien, wurde bis jetzt nicht in einem einzigen Fall durch einen
echten, dem gesetzlich verlangten Stand der Wissenschaft und
Technik entsprechenden Nachweis unterlegt und entspricht damit
überprüfbar nicht den Tatsachen.
Behauptungen sind keine
Tatsachen! Ein Konsens ist kein Nachweis.
Das
Gesetz, auch das Infektionsschutzgesetz (!) verlangt aber Nachweise.
Es gibt
Aussagen von Ärzten und forschenden Wissenschaftlern, dass mit
den vorhandenen und angewandten Testmethoden jeder gewünschte
Nachweis erbracht werden kann, da bei diesen Tests lediglich
eine Eiweißverbindung nachgewiesen wird und kein indirekter
Test an einem nicht vorhandenen Virus geeicht werden kann.
Selbst
dann, wenn es ein solches Virus gäbe und die Theorie stimmen würde,
ist die Tötung der im Raum Saalfeld befindlichen Haustiere nicht
gerechtfertigt gewesen, da es absolut keinerlei Kontaktmöglichkeiten
gegeben hat, da wäre es wohl sinnvoller gewesen, alle frei lebenden
Vögel zu töten.
Auch der
zum Beginn der Tötungen gewählte Zeitpunkt (0.00Uhr!) kann mit den
vorgeblichen sachlichen Gründen kaum nachvollzogen und auch nicht
gerechtfertigt werden.
Die
Behauptung einer besonderen Gefährlichkeit oder einer
"Luftübertragung" kann auch nicht greifen und ist durch nichts
belegbar. Da die dort heimischen Wildvögel im Falle des Zutreffens
der Virushypothese ein weitaus höheres Gefährdungspotential hätten,
ist die Tötung sicher untergebrachter Haustiere (z.T. sogar
wertvolle Rassetiere!) nur als sinnloser terroristischer Akt zu
bezeichnen.
Hintergrundinformationen:
Die
angebliche Gefährlichkeit des nicht nachweisbaren Virus erfolgt
mittels grausamster Tierversuche , die auch bei Verwendung neutraler
Substanzen unweigerlich (!) zu einem qualvollen Tod führen!
(siehe
Anlage 1)
Damit
haben sich die angeblichen Nachweismethoden in den letzten 200
Jahren qualitativ nicht verbessert, Robert Koch wurde schon zu
Lebzeiten der wissenschaftliche Betrug nachgewiesen und Louis
Pasteur nach seinem Tode, auf diesen Grundlagen steht heute die
gesamte offizielle „Wissenschaft“ der Medizin, die somit erkennbar
keine wirkliche Wissenschaft, sondern betrügerisch und teilweise
selbst gesundheits-gefährdend ist, dazu gibt es bereits ausführliche
Arbeiten, auch von Ärzten und anderen Insidern, das muss nicht mehr
belegt werden, kann bei Bedarf aber in Form einer Literaturliste zum
Thema nachgeholt werden.
Beweggründe für die Durchsetzung dieser Betrügereien als angebliche
Wissenschaft sind Geld und Macht.
Kritische
Wissenschaftler, die den längst entlarvten, also bestens bekannten
Schwindel nicht mitmachen, werden auch heute noch diffamiert und
regelrecht verfolgt - z.B. mit Verleumdungs- und Beleidigungsklagen
wegen tatsächlich begangener Tatsachenbenennung!
Wirtschaftliche Abhängigkeiten und Machtinteressen erlauben kaum
eine abweichende Meinung, wobei es sich hier nicht einmal um
Meinungen, sondern um wissenschaftliche Feststellungen, also
um Fakten handelt, die im Gegensatz zur offiziellen Variante auch
beleg- und beweisbar sind.
So ist
z.B. wissenschaftlich exakt und mehrfach bewiesen, dass es eine
„Ansteckung“ (Infektion) in der behaupteten Art und Weise nicht
geben kann, da bei der Krankheitsentstehung gänzlich andere Faktoren
eine Rolle spielen (die Ernährung z.B.),
Die
auftretenden Bakterien und Viren lassen sich mit den verwendeten
Methoden im Prinzip zu jeder Zeit und fast überall (wenn auch in
unterschiedlichem Maße) nachweisen, wenn nur gründlich genug danach
gesucht wird.
Es ist
z.B. nachgewiesen, dass Viren, Bakterien und Pilze sich je nach den
gesundheitlichen Bedingungen in einem Körper von einer in die andere
Form verwandeln, so dass sie zwar zur Diagnostik verwendbar, jedoch
nicht die eigentlichen Verursacher des Krankheitsgeschehens sind.
Daher
auch die geradezu abenteuerlichen Erklärungsversuche für bestimmte
„Übertragungswege“ und trotzdem gibt es immer wieder die nicht damit
erklärbaren Fälle und das in großer Zahl.
Das hat
nichts mit besonderer Gefährlichkeit zu tun, sondern schlicht und
einfach damit, dass die ganze Theorie nicht stimmt, sie wurde ja
auch nie bewiesen.
Um das an
einem Beispiel aus der Praxis zu verdeutlichen:
Wenn
ich bei schweren Unfällen auf der Autobahn regelmäßig Polizeiautos
sehe, kann ich auch nicht daraus schlussfolgern, dass die
Polizeiautos diese Unfälle verursachen.
Von einem
ähnlichen Zusammenhang kann auch bei Bakterien und Viren im Körper
ausgegangen werden, es lässt sich kaum eine funktionierende
Übertragungsmethode feststellen, die Schulmedizin gibt sogar offen
zu, dass sie die behaupteten Vorgänge bei „Ansteckung“ nicht
wirklich schlüssig erklären kann.
Was mit
schulmedizinischen Bekämpfungsversuchen (oftmals giftige
Chemikalien) gemacht wird ist also etwa so effektiv, als wenn man
zur Vermeidung weiterer Unfälle alle Polizeiautos vernichten würde.
Es ist
geradezu sträfliche Unwissenschaftlichkeit (oder Absicht?), dass
nach anderen Ursachen, als den behaupteten Viren beim Auftreten
toten Geflügels, das es schon immer und überall gegeben hat, weil
Vögel nun mal empfindliche Tiere sind, gar nicht erst gesucht wird,
insbesondere dann nicht, wenn eine “Seuche“ wirtschaftlichen Gewinn
für verschiedene Kreise erbringt oder (wie seit 200 Jahren!) als
politisches Mittel eingesetzt wird. Sehr schön zu beobachten bei den
„Marktbereinigungen“ im asiatischen Raum, wo man nicht einmal vor
Kindermord zurückschreckte, um eine Gefährlichkeit eines Virus
behaupten zu können. (Es wurde aus medizinischen Veröffentlichungen
bekannt, dass die kranken Kinder mit speziellen Medikamenten
behandelt wurden, deren „Nebenwirkungen “ die geschilderten Symptome
der angeblichen Vogelgrippe sind und als schwere Zell- und Atemgifte
bekannt sind, z.B. Tamiflu), ebenso ist bekannt, dass angeblich
vogelgrippeinfizierte Bestände (Massenanlagen) mit verschiedenen
„vorbeugenden“ Medikamenten und Impfstoffen vollgepumpt waren, so
dass vermutlich sogar von Vergiftungen ausgegangen werden muss.
Wir haben
es hier möglicherweise mit einer internationalen Kampagne zur
Umsatzförderung zu tun, die Schädigung der Gesundheit von Menschen
wird dabei billigend in Kauf genommen. Das sind Verstöße gegen die
Menschenrechte. (vgl. Anlage 2)
Ich
bitte um Miteilung des Aktenzeichens
und mache vorsorglich darauf aufmerksam, dass ich als
verantwortungsbewusste Staatsbürgerin wegen in der Vergangenheit
bereits abgelehnten Bearbeitung pharmakritischer Anzeigen (Weil
nicht sein kann, was nicht sein darf?) den Wortlaut dieser Anzeige
in weiten, teilweise bereits sehr gut informierten Kreisen
öffentlich bekannt mache und über den weiteren Verlauf (also z.B.
die Ergebnisse Ihrer Ermittlungen, soweit sie mir bekannt werden)
berichte.
Da dies
nicht der erste Übergriff auf die Zivilbevölkerung in Sachen
angebliche Vogelgrippe ist und es einen Nachweis des behaupteten
H5N1-Virus immer noch nicht gibt, mithin also die Vorschriften des
Infektionsschutzgesetzes und des Tierseuchengesetzes in besonders
krasser Form missachtet werden, stehen Sie damit im Blickpunkt der
demokratischen Öffentlichkeit, nicht nur Thüringens.
Auf
folgende Rechtsgrundlagen möchte ich vorsorglich noch verweisen:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Anlage 3)
Grundgesetz (Art. 25), dem zufolge diese Menschenrechte allem
Bundesrecht übergeordnet sind
Bundesbeamtengesetz, dass die Einhaltung des Grundgesetzes bei
Ablegen eines Eides zwingend verlangt.
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