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Der Scheinprozess gegen mich, Thyl Steinemann Liebe Leserinnen und Leser meiner Webs und meiner Siebenstern-Rundbriefe Am 5.Dezember habe ich vom Gericht schon folgende Mitteilung zugestellt erhalten: Mitteilung des Urteils-Dispositivs gemäss Art. 127 Abs. 1 StPO Ilanz, 4.Dezember 2008 In der Strafsache gegen Thyl Steinemann (.....) (Angeklagter) mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 14.Oktober 2008 wegen Rassendiskriminierung Proz. Nr. 520-2008-5 in Anklagezustand versetzt, hat der Bezirksgerichtsausschuss Surselva in seiner Sitzung vom 2. September 2008 erkannt:
<<<<<< O >>>>>> Nun weiss ich also Bescheid und was ich zu tun habe, um gewissen Leuten klar zu machen, dass dies so nicht geht. Scheingerichtsprozesse, welche in inquisitorischer Weise Angeklagte ver-urteilen ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Anklagepunkte mit erlogenen Behauptungen zu widerlegen mit forensischen (gerichtsrelevanten) Fakten, sind eine Schande für die Schweiz und für das Schweizer "Rechtswesen". Trotzdem stets guten Mutes, Euer Wahrheits- Gerechtigkeits- und Friedenskämpfer
Thyl Steinemann <<<<<< O >>>>>> |
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