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Der Scheinprozess gegen mich, Thyl Steinemann Liebe Leserinnen und Leser meiner Webs und meiner Siebenstern-Rundbriefe Am 5.Dezember habe ich also vom Gericht die Mitteilung des Urteils-Dispositivs zugestellt erhalten. Dagegen habe ich Berufung erhoben:
Ihr Schreiben vom: 4.12.2008 Ihre Zeichen: Datum: 12.Dez.2008 meine Zeichen: TS/ tst Sehr geehrte Damen und Herren Ich erhebe Berufung und Einspruch gegen die gerichtliche Verfügung des Bezirksgerich-tes Surselva mit dessen Urteils-Dispositivs vom 4.Dezember 2008. Die ausführliche Begründung meiner Berufung werde ich nachreichen, sobald ich im Besitze des schriftlichen Gerichtsurteils bin. Heute nur soviel: Als Schweizer Bürger habe ich das Recht nicht nur „angehört zu werden“, sondern mich auch mit forensischen, gerichtlich rele-vanten Beweisen gegen die Anklage verteidigen zu dürfen und können. Dies wurde mir (bisher) verweigert. Die Schweiz hat die Charta der internationalen Menschenrechte unterzeichnet und des-halb steht die Freie Meinungsäusserung in JEDEM Fall über gewissen „Weisungen“ an die Gerichte, deren Herkunft in eingeweihten Kreisen hinlänglich bekannt ist. Insbesondere dann, wenn diese „Weisungen“ auf nichts Anderem beruhen als auf konstru-ierten Lügen, die über die Medien seit 60 Jahren millionenfach verbreitet und stur wieder-holt werden um Wahrheits- und Freiheitskämpfer zu diskriminieren, zu kriminalisieren und mittels dem sehr umstrittenen und missbräuchlich angewendeten ARG kalt zu stellen, sie zu bestrafen und ihnen einen zweijährigen Maulkorb anzuhängen, ist jeder Schweizer Bürger verpflichtet, seinen möglichen Beitrag zu leisten, dass dieser unhaltbare Zustand raschmöglichst geändert wird. Also auch Sie ! Wer mich hindert, die Menschheitsverbrecher und Völkermörder bei ihrem Namen zu nennen, mit ihrem Menschen verachtenden Programm, das seit 1871 skrupellos weltweit durchgeführt wird, macht sich selbst der Unterstützung von Völkermord strafbar. Es ist wohl nicht meine Aufgabe diese „Weisungen“ zu korrigieren bzw. abzuschaffen, sondern die Aufgabe der Schweizer Justiz, wieder wahres Recht einzuführen anstelle von Scheingerichten und verdeckter Inquisition. Leben wir denn hier in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich in Demokratien oder in „Bananenrepubliken“? Mit „geharnischten“ Grüssen, gez. Thyl Steinemann
Beilage: <<<<<< O >>>>>> Da ist eigentlich kein Kommentar mehr nötig, es sei denn von Euch, liebe treue Leserinnen und Leser meines Webs Siebenstern.
Thyl Steinemann <<<<<< O >>>>>> |
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