Der Scheinprozess gegen mich, Thyl Steinemann

Liebe Leserinnen und Leser meiner Webs und meiner Siebenstern-Rundbriefe

Am 5.Dezember habe ich also vom Gericht die Mitteilung des Urteils-Dispositivs zugestellt erhalten. Dagegen habe ich Berufung erhoben:

Thyl Steinemann-Röthlisberger

CH –7157  Siat / GR,  Cadruvi 8A

Telefon:  +4181 (081) 936 03 02

Fax :  081 936 03 00

E-Mail:  Thyl@7stern.info

Internet:   www.7stern.info

 

Betreff:  Berufung

gegen das Urteil-Dispositiv

vom 4. Dezember 2008

Prozess Nr. 520-2008-5

 

Thyl Steinemann    CH-7157  S i a t / GR

einschreiben

An das Kantonsgericht GR

und an die Staatsanwaltschaft GR

Sennhofstr. 17

7001  Chur

Ihre Zeichen:   Ihr Schreiben vom: 4.12.2008  Ihre Zeichen:    Datum: 12.Dez.2008   meine Zeichen: TS/ tst

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich erhebe Berufung und Einspruch gegen die gerichtliche Verfügung des Bezirksgerich-tes Surselva mit dessen Urteils-Dispositivs vom 4.Dezember 2008.

Die ausführliche Begründung meiner Berufung werde ich nachreichen, sobald ich im Besitze des schriftlichen Gerichtsurteils bin.

Heute nur soviel:

Als Schweizer Bürger habe ich das Recht nicht nur „angehört zu werden“, sondern mich auch mit forensischen, gerichtlich rele-vanten Beweisen gegen die Anklage verteidigen zu dürfen und können.  Dies wurde mir (bisher) verweigert.

Die Schweiz hat die Charta der internationalen Menschenrechte unterzeichnet und des-halb steht die Freie Meinungsäusserung in JEDEM Fall über gewissen „Weisungen“ an die Gerichte, deren Herkunft in eingeweihten Kreisen hinlänglich bekannt ist.

Insbesondere dann, wenn diese „Weisungen“ auf nichts Anderem beruhen als auf konstru-ierten Lügen, die über die Medien seit 60 Jahren millionenfach verbreitet und stur wieder-holt werden um Wahrheits- und Freiheitskämpfer zu diskriminieren, zu kriminalisieren und mittels dem sehr umstrittenen und missbräuchlich angewendeten ARG kalt zu stellen, sie zu bestrafen und ihnen einen zweijährigen Maulkorb anzuhängen, ist jeder Schweizer Bürger verpflichtet, seinen möglichen Beitrag zu leisten, dass dieser unhaltbare Zustand raschmöglichst geändert wird.  Also auch Sie !

Wer mich hindert, die Menschheitsverbrecher und Völkermörder bei ihrem Namen zu nennen, mit ihrem Menschen verachtenden Programm, das seit 1871 skrupellos weltweit durchgeführt wird, macht sich selbst der Unterstützung von Völkermord strafbar.

Es ist wohl nicht meine Aufgabe diese „Weisungen“ zu korrigieren bzw. abzuschaffen, sondern die Aufgabe der Schweizer Justiz, wieder wahres Recht einzuführen anstelle von Scheingerichten und verdeckter Inquisition.

Leben wir denn hier in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich in Demokratien oder in „Bananenrepubliken“?

Mit „geharnischten“ Grüssen,

gez.  Thyl Steinemann

 

Beilage: 
„Der grosse Plan:  Was sie mit uns vorhaben“
– Zur Ihrer Orientierung eine aufschluss-reiche Dokumentation, die bei Ihnen vielleicht einige Denkanstösse bewirkt.

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Da ist eigentlich kein Kommentar mehr nötig, es sei denn von Euch, liebe treue Leserinnen und Leser meines Webs Siebenstern.

Thyl Steinemann

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