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Zentralrat Souveräner Bürger
Zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte
Dorfstraße 11
90556 Cadolzburg
Erklärung
Von jeher wurde das Deutsche Volk unterdrückt, gejagt und
verunglimpft aufgrund seiner Gesinnung nach Frieden,
Gerechtigkeit, Barmherzigkeit, Wahrhaftigkeit, Ehrenhaftigkeit,
Respekt und Liebe zur Schöpfung, sowie seiner Loyalität
gegenüber anderen Völkern.
Der deutsche Geist sollte vom Erdboden getilgt werden, von
denen, deren Absicht es ist, friedliebende Völker, eigennützig
zu unterdrücken und auszubeuten.
So wurde in der Geschichte alles Erdenkliche getan, Deutschland
trotz seines Fleißes und seiner Ehrenhaftigkeit zu unterwandern,
zu zerteilen, und verarmen zu lassen.
Viel zu lang stand Deutschland unter Fremdherrschaft.
Die Souveränität des Deutschen Volkes wurde und wird unterdrückt
durch Bruch und Verrat von geltenden Verträgen und Gesetzen und
durch Anwendung von illegalen und nicht gültigen Verträgen und
Gesetzen, die der Bevölkerung als legal dargestellt werden.
Den Angehörigen der BRD wird ohne ihr Wissen auf hinterlistige,
betrügerische Weise sogar die Anerkennung und Bestätigung ihrer
Staatsbürgerschaft verweigert.
Wer keinen Widerspruch leistet stimmt dem stillschweigend zu,
und gleichzeitig der Aberkennung aller bürgerlichen und
politischen Rechte.
Aufgrund dieser Umstände sind Verbrechen gegen die
Menschlichkeit gegenüber Angehörigen der BRD, die keinen
Widerspruch leisten und so, zumeist ohne Ihr Wissen sich der
Fremdherrschaft unterstellt haben, im In- und Ausland keine
Straftat.
Im Namen des gesamten Deutschen Volkes und aller souveränen
Völker und Menschen machen wir vom dem Recht und der Pflicht auf
Widerstand Gebrauch.
Wir erklären, daß wir die Einhaltung der Menschenrechte in
vollem Umfang respektieren und für uns und alle unterdrückten
Völker geltend machen.
Wir sind uns bewußt über das selbstverständliche Recht jedes
Einzelnen und jeder Volksgemeinschaft auf Souveränität und die
Einhaltung der Menschenrechte.
Wir unterstellen uns nicht der Fremdverwaltung des, seit 1990
ohne rechtliche Grundlage agierenden Verwaltungskonstruktes BRD
und auch keiner anderen Fremdverwaltung.
Wir erklären, daß wir uns unserer Souveränität und unserer
Rechte als Menschen und als Volk bewußt sind und diese, im Namen
und für alle Souveränen, in Anspruch nehmen und vertreten.
Alle Länder dieser Erde müssen im Einverständnis mit dem
jeweiligen Volk verwaltet werden.
Dies soll geschehen zum Wohle des eigenen und zum Wohle aller
souveränen Völker, zur Erhaltung und Wiedererlangung eines
gesunden Ökosystems in Ehrerbietung und Respekt an unsere Mutter
Erde und alle Lebewesen.
Das höchstes Gesetz ist das Naturgesetz. Es steht als
Schöpfungsgesetz über allen menschengemachten Gesetzen.
Wir respektieren die Natur, ehren unsere Mutter Erde und
erkennen die Naturgesetze als höchstes Gesetz an.
Die unbarmherzige Ausbeutung der Natur soll und wird nicht
länger stattfinden.
Die Schändung unserer Mutter Erde und
aller ihrer Lebewesen werden wir mit der Kraft der Erkenntnis
und der Liebe zur Schöpfung entgegenwirken.
Wir vertrauen auf das natürliche Gleichgewicht, die
Selbstheilungskräfte und die unendliche Weisheit des
Schöpfungsgeistes und lassen uns von ihm führen in all unseren
Entscheidungen.
So sind Eigennutz und Angst, Verknechtung und Lüge nicht länger
das Werkzeug von Herrschenden.
Mit all unserer Kraft und Liebe stehen wir ein für
Gerechtigkeit, Frieden und Souveränität aller Völker.
www.menschenrechte.de.tl
menschenrechte@gmx.net
Die im Folgenden von Viktor Wenzel, Claudia Aumüller-Karger und
Karl Meyer am 28.01.2008 in Nürnberg niedergeschriebene Satzung
tritt nach Verlesung und Abstimmung durch den Zentralrat
Souveräner Bürger am 04.02.2008 in Kraft
Zentralrat Souveräner Bürger
Zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte
Dorfstraße 11
90556 Cadolzburg
Die Souveränen Bürger des deutschen Volkes haben auf der
Verbandssitzung des „Interessenverband zur Wahrung und
Durchsetzung der Menschenrechte“ am 07.01.2008 durch Wahl die
Gründung des „Zentralrat Souveräner Bürger“ entschieden. Der
Zentralrat Souveräner Bürger, vertritt die Würde aller Menschen
und vertritt die Einhaltung der Menschenrechte für alle Menschen
von Seiten aller, die sich durch Anerkennung der allgemeinen
Menschenrechte nach Resolution 217A-(III) vom 10.12.1948 zu
deren Einhaltung verpflichtet haben.
Artikel 30:
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden,
dass sie für einen Staat, oder eine Gruppe oder einer Person
irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine
Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser
Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Präambel:
Der Zentralrat Souveräner Bürger geht hervor aus dem
Interessenverbandes zur Wahrung und Durchsetzung der
Menschenrechte.
Der Zentralrat Souveräner Bürger erkennt die Menschenrechte nach
Völkerrecht in vollem Umfang uneingeschränkt an und vertritt
deren Einhaltung gegenüber und für jeden
Einzelnen und jeder Gemeinschaft. Danach haben alle Menschen von
Geburt an die gleichen, unveräußerlichen Rechte und
Grundfreiheiten.
Diese Erkenntnis erwächst auch aus der Charta der Vereinten
Nationen, die den Glauben der Völker an die Grundrechte des
Menschen und an die Würde und den Wert der menschlichen
Persönlichkeit bekräftigt.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die
Vereinten Nationen in klaren und einfachen Worten jene
Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermaßen Anspruch
hat.
Der Zentralrat Souveräner Bürger vertritt den
selbstverständlichen Anspruch des Deutschen Volkes auf
diese Grundrechte. Er unterstützt Souveränität und freie
Selbstbestimmung des gesamten Deutschen Volkes.
Der Zentralrat Souveräner Bürger bekräftigt und bekennt,
dass die Einhaltung der Menschenrechte,
die in "Resolution 217A-(III) vom 10.12.1948" verkündet sind,
das Recht und die Pflicht aller Menschen aller Völker auf dieser
Erde ist, die diese Resolution anerkannt haben.
Im Interesse des Fortbestehens der Menschheit und unserer Mutter
Erde fordern wir alle verfügbaren Kräfte auf, die Pflicht auf
Vertretung dieser international garantierten Grundrechte
wahrzunehmen, für sie selbst und für ihren Nächsten zu fördern
und zu wahren.
Die Weltanschauung des Zentralrates spiegelt sich in folgenden
Punkten, die ohne Einschränkung von dessen Angehörigen zu
respektieren und eigenverantwortlich einzuhalten sind:
Punkt 1
Der Zentralrat Souveräner Bürger besteht ausschließlich aus
Souveränen, die keiner, den internationalen Konventionen der
Menschenrechte zuwiderhandelnden Vereinigung angehören.
Sie haben Ihre Souveränität gegebenenfalls in geeigneter Form
nachzuweisen.
Punkt 2
Der Zentralrat und seine Angehörigen als solches nehmen die
Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
''Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember1948'' in ihren Rechten
und Pflichten uneingeschränkt wahr und üben diese auch
uneingeschränkt aus.
2.1
Die Gründung des Zentralrates Souveräner Bürger wurde in
Deutschland völkerrechtlich notwendig, da die BRD als Staat per
Staatsvertrag dem ICCPR beigetreten ist, obgleich sie nie ein
Staat gewesen ist und nie eine Staat werden kann.
Somit ist der entsprechende Vertrag nicht bindend für die BRD.
Da auch in der Praxis die Einhaltung der Menschenrechte in der
BRD und für Angehörige der BRD nicht garantiert sind, ist es in
Ermangelung eines fürsorgenden Staates nach Völkerrecht Pflicht,
eine Grundlage, Verantwortlichkeit und Institution für die
Einhaltung der Menschenrechte auch für Deutschland zu schaffen.
Wir verpflichten uns für den gesamten territorialen
Geltungsbereich Deutschlands in den nach Völkerrecht definierten
Grenzen Deutschlands Sorge zu tragen und zuständig zu sein für
die Einhaltung der Menschenrechte.
Punkt 3
Der Zentralrat Souveräner Bürger, ordnet und verwaltet seine
legislativen, exekutiven und judikativen Angelegenheiten, und
die seiner Zentralratsangehörigen selbständig, unter Einhaltung
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Der Zentralrat der Souveränen Bürger und jeder seiner
Angehörigen hat sich unter Selbstverwaltung gestellt.
Punkt 4
Der Zentralrat Souveräner Bürger ist kein Organ öffentlichen
Rechtes. Er ist Souverän.
Er untersteht nicht der Exekutive, Judikative und Legislative
der BRD, einer anderen Verwaltungsorganisation oder einem
anderen Staat oder staatsähnlichen Gebilde.
Er untersteht lediglich dem Völkerrecht und den Naturgesetzen.
Punkt 5
Der Zentralrat der Souveränen Bürger verwahrt sich gegen die
Anwendung oder Ausübung jeglicher Gewalt gegen Mensch und Natur,
sei es in geistiger, seelischer oder körperlicher Form.
Sein Bestreben ist es, friedliche Beziehungen zwischen Menschen
und Vertretern verschiedener Interessen und anderen
Organisationen, Staaten und jeder anderen Form von
Gemeinschaften zu wahren, zu fördern und zu erreichen.
Punkt 6
Das höchste Ziel des Zentralrates der Souveränen Bürger ist es,
jegliche vorsätzlich, eigennützig
manipulativen Akte zu vermeiden und zu verhindern, und bereits
stattgefundenen Schaden zu heilen und im Geiste der Schöpfung zu
denken und zu handeln, in der Erkenntnis, daß nichts die
Naturgesetze in ihrer Weisheit, Selbstheilungskraft und Ordnung
übertrifft. Geleitet von diesem Wissen streben wir nach dem
geringstmöglichen Leid und der größtmöglichen Freude und dem
größtmöglichen Nutzen für alles, was da ist.
Punkt 7
Unsere Heimat ist das, dem Deutschen Volk, nach Völkerrecht
zugesicherte Gebiet, nicht als Besitz sondern als das Gebiet,
wofür die vorwiegende Verantwortung beim Deutschen Volk liegt.
Cadolzburg, im Februar 2008
www.menschenrechte.de.tl
menschenrechte@gmx.net
Interessenverband zur Wahrung und
Durchsetzung der Menschenrechte
Nach Menschenrecht
Sitz: Cadolzburg/EgersdorfDorfstraße 11,
DE- 90556 Cadolzburg
menschenrechte@gmx.net
www.menschenrechte.de.tl
Tel. 0176 24929395
0176-60823773
0177-3185526
Einladung
Der Interessenverband zur Wahrung und Durchsetzung der
Menschenrechte
gibt die dritte Verbandssitzung
am 04.02.2008 um 19:00 Uhr
im GASTHOF zum GRÜNEN BAUM bekannt.
Dorfstraße 11
90556 Cadolzburg |