"Eine Zensur findet nicht statt"...Freitag, 23. April 2010 21:01 „Eine Zensur findet nicht statt“ Diese Aussage gilt nicht für die deutsche Maulkorb-Republik. Doch Deutsche, Chinesen und andere leben ihre Meinungsfreiheit im Internet. Von Dr. Johannes Lehrle, unbekannten Aufenthaltes. (kreuz.net) „Eine Zensur findet nicht statt“. Diese schönen Worte stehen in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes. Er garantiert angeblich in Deutschland die freie Meinungsäusserung. Doch in Absatz 2 des gleichen Artikels heisst es: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“.
Versteckte Zensur Dieser begrenzte Meinungspluralismus ist in gewisser Hinsicht gefährlicher als gar kein Pluralis-mus. Denn so bleibt verborgen, dass es eine Zensur gibt. Dadurch werden nicht nur Meinungen unterdrückt, sondern auch Tatsachen und Sachargumente. Selbst wenn diese Tatsachen keineswegs geheim sind und wenn es sich bei den Sachargumenten um Binsenweisheiten handelt, werden deren Verbreiter verurteilt. Ich persönlich habe dies bei zwei verschiedenen Themenkomplexen erlebt.
Mein Flugblatt Darum schrieb ich, dass der Herzschlag des Kindes von 140 auf 200 Schläge pro Minute ansteigt, wenn es versucht, Freudemanns Mordinstrumenten auszuweichen. Ich fügte hinzu, dass das Kind bei vollem Schmerzempfinden lebendig zerstückelt wird und be-zeichnete Freudemann als Folterknecht. Denn so werden Menschen bezeichnet, die anderen vorsätzlich erhebliche Schmerzen zufügen.
Wahrheitsgemässe Beschreibung Jemand, der vom Musizieren lebt, wird auch „Berufsmusiker“ genannt. Zwar wird die Bezeichnung „Berufskiller“ als erhebliche Kränkung empfunden. Aber ich kann nichts dafür, dass vorsätzliche Menschentötungen in der Bevölkerung verabscheut und deren Täter allgemein verachtet werden. Ich habe also Freudemanns vorsätzliche und allgemein bekannte Menschentötungen wahrheits-gemäss beschrieben. Obwohl mich niemand beschuldigte, gelogen zu haben, war ich deswegen zweimal insgesamt achteinhalb Monate im Gefängnis.
Vermeintliches Unrecht? Gegen meine ungerechte Verurteilung legte ich Verfassungsbeschwerde ein. Diese wurde nicht zur Entscheidung angenommen. In der Begründung heisst es unter anderem: „Auch der Kampf gegen ein vermeintliches Unrecht gibt dem Beschwerdeführer nicht das Recht, seinerseits anderen Unrecht zuzufügen“. Dieser Satz zeigt, dass „vorsätzliche Menschentötungen“ im Juristendeutsch der Bundesverfass-ungsrichter „vermeintliches Unrecht“ heissen..-
Noch eine „vermeintliche“
Menschentötung? Doch damit stach ich in ein Wespennest. Richter, denen das Juristendeutsch des Bundesverfassungsgerichtes unbekannt zu sein schien, verurteilten mich wegen dieser und anderer Äusserungen über die Hitlerverbrechen zu insgesamt einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Man warf mir vor, angeblich den "Holocaust" geleugnet zu haben. Aber: Das Grundrecht der freien Meinungsäusserung darf nur durch „allgemeine Gesetze“ eingeschränkt werden. Doch der Paragraph 130 des deutschen Strafgesetzbuches, der die Leug-nung des nationalsozialistischen Völkermordes unter Strafe stellt, ist kein allgemeines Gesetz, sondern ein Sondergesetz. Denn jeder andere Völkermord darf straffrei "geleugnet" werden – nur Hitlers Völkermord nicht. Es ist bekanntlich bei langjährigen Haftstrafen verboten, zu formulieren „angeblicher Völkermord“.
Verurteilung ohne Corpus
Delicti Ich habe daran erinnert, dass die Gaskammer in Dachau eine Fälschung ist, dass neuerdings sogar von der angeblichen „Originalgaskammer“ in Auschwitz, deren Tür nach innen zu öffnen ist, eingeräumt wird, dass es sich um eine „Rekonstruktion“ – also um eine Fälschung – handelt. Weder die Anklageschrift noch ein Gerichtsurteil konnte auch nur eine Holocaustleugnung zitieren, weil ich den "Holocaust" in der Tat nicht geleugnet hatte. Ich hatte lediglich unumstrittene aber be-wusst verschwiegene Tatsachen über Lug und Trug in Verbindung mit ebenfalls unumstrittenen Binsenweisheiten über die Methode der Erkenntnisgewinnung entfaltet.
Ideologie statt Wahrheit Eine bestimmte Meinung darf nicht die Voraussetzung sein, sondern muss das Ergebnis von Wahrheitsforschung sein. Bei Ideologen ist die Meinung vorgegeben. Wenn sie an der Macht sind, benötigen sie Sonder-gesetze, um die Verbreitung missliebiger Meinungen zu unterdrücken.
Gelöschte Internetseite
ist auferstanden Deren Schriften werden vernichtet – so wie bei den Bücherverbrennungen der Nationalsozialisten, die allerdings nur symbolisch einzelne Bücher „der Flamme übergaben“: In der "Demokratie" wird die gesamte Auflage gemäss richterlichen Beschluss in Müllverbrennungsanlagen verheizt. Deren Internetseiten werden gelöscht. Davon ist meine bisherige Homepage www.johannes-lerle.de betroffen. Es wäre die Aufgabe der Presse, Missstände aufzudecken. Da aber der Hinweis auf Missstände durch die deutsche Zensur weitgehend behindert wird, hat jemand die Internetseite www.johannes-lerle.net in einem Land registrieren lassen, in dem die Zensur weniger umfassend ist als in Deutschland. Diese neu eingerichtete Internetseite enthält die Texte, die bisher auf der Seite www.johannes-lerle.de abrufbar waren. URL: www.kreuz.net/?article=11029&id=2342 <<<<<<< O >>>>>>> |
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